GRÜNDUNG: ZWISCHEN IDEE UND IDEAL
LIQUIDATION ODER INSOLVENZ BEI GESCHEITERTER GRÜNDUNG?

Geschäftsideen können und dürfen scheitern. Die Folgen können allerdings höchst unterschiedlich sein. In diesem Fall lief es so: Innerhalb des ersten Jahrs nach Gründung und der erfolgreichen Akquise von Venture Capital in Höhe von 1,5 Mio. EUR zeigte sich, dass die hoffnungsvolle Idee nicht so realisierbar ist, wie ursprünglich gedacht.

Angesichts dessen waren die Geldgeber nicht mehr zur weiteren Finanzierung bereit. Und alternative Geldquellen konnten keine gefunden werden. Es stellte sich die Frage nach der besten Stilllegung. Also in einer Form, bei der möglichst viele eingegangene Verpflichtungen erfüllt und gleichzeitig die persönliche Haftung der Gründer minimiert werden konnte. Unsere Inventur aller Vertragsverpflichtungen sowie die Auslotung von Kündigungsmöglichkeiten ergab die Höhe der Verbindlichkeiten. Mit juristischer Unterstützung bzw. Maßnahmen wie Aufhebungsverträge, Vergleiche mit Lieferanten etc. gelang es, diese auf rund 2/3 zu reduzieren. Den verminderten Verpflichtungen wurden mögliche Einnahmen aus dem auslaufenden Geschäftsbetrieb, der Verwertung von Beständen und das Anlagevermögen gegenüber gestellt.

Es zeigte sich: der Betrieb lässt sich im Weg einer Liquidation abwickeln – ohne Insolvenzverfahren. So wurde die persönliche Haftung der Gründer auf ein Minimum reduziert. Bei allen Chancen für einen Neustart mit anderen Projekten.

SCHAFFUNG VON TRANSPARENZ

Absicherung der Gründer im Falle des Scheiterns der Geschäftsidee

Unsere Leistungen

  • Finanzbuchhaltung (nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards)
  • Jahresabschluss (HGB, IFRS, US GAAP)
  • Ertrags- und betriebliche Steuern (national und international)
  • Lohnabrechnung (national und international)
  • Kostenrechnung (Konzeptionierung und Einführung)
  • Controlling (Externes Controlling, Konzeptionierung und Einführung)
  • Gesellschafts- und Geschäftsführerverträge
  • Vergleiche mit Gläubigern